Forststraße Wildoner Schlossberg
Christoph Gutjahr, Herbert Kern
ID: LBWI-66429-32; Bezirk: Leibnitz; Gemeinde: Wildon; KG: Unterhaus; Gst. Nr.: 10/1; 10/2; 178; 183; 190; 191.
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Vom 6. März bis zum 21. März 2008 wurde auf den genannten Parzellen am Südhang des Wildoner Schlossberges im Auftrag des Grundeigentümers eine Forststraße gebaut. Die Grundstücke Nr. 10/2 und 183 stehen unter Denkmalschutz, daher wurden die Bagger-arbeiten auf ihnen ständig archäologisch begleitet (Leitung: Ch. Gutjahr, Kulturpark Hengist). Wegen der überregionalen Bedeutung des Schlossberges als archäologischer Fundstätte wurde auch der übrige Baufortschritt mittels täglicher Begehungen beobachtet.
Bemerkenswerte Befunde kamen lediglich auf Grundstück Nr. 10/2 zutage, sie wurden mit Ausnahme des alt zerstörten, hallstattzeitlichen Grabes (= Grab 1, nur Übersichtsskizze, Fotos) im Maßstab 1:20 gezeichnet, fotografiert und eingemessen. Die Vermessung wurde mit einem optischen Theodoliten (Altgrade) vorgenommen, leider war der EP 2 zerstört, daher musste auf andere Punkte zurückgegriffen werden: Als Hilfspunkt (HP) 1 eine Metallmarke des Vermessungsbüros Dipl.-Ing. Irrgang an der Grenze der Parz. 28/3 und 354/1, nordwestlicher Straßenrand mit KT (Kirchturmspitze Wildon) als Fernziel. HP 2: Grenzstein NE-Grenze Parz. 178 und 191 (Nr. 2514 am Plan). HP 3: Grenzstein zwischen den Parz. Nr. 178, 189, 190 und 191 (Nr. 2513). Sie wurden auf einem Parzellenplan (Maßstab 1:500) eingetragen. Dank der verständnisvollen Haltung des Bauherrn Dr. Bernhard Frizberg, der auch die finanziellen Kosten übernahm, fand die Dokumentation ohne Zeitruck statt. Ihm sei dafür ebenso gedankt wie den Nachbarn Frau Roswitha Schedler für die liebevoll bereitete tägliche Kaffeejause sowie das Aufnehmen und Überlassen von Fotos sowie Herrn Stefan Cernko für das Überlassen des Parzellenplans 1:500 des Vermessungsbüros Legat.
Unter Anwendung der stratigraphischen Grabungsmethode konnten neben dem oben erwähnten Grab 1 (es blieb das einzige) ein spätmittelalterliches (= SpMA) Pfostenhaus (= Objekt 1), eine SpMA Kalkbrenngrube (= Obj. 2) sowie eine SpMA- Grube (= Obj. 3) festgestellt werden.
Grab1: Es bestand nur mehr aus einer 3–15 cm starken Lage aus dunkelbraunem Lehm, völlig unregelmäßig geformt mit einer Ausdehnung von 1,6 m. Darin fanden sich Holzkohlepartikel und Flitter mit einer Größe bis zu 2 cm, kalzinierte Knochen bis zu 1,5 cm und die Fragmente mindestens dreier Gefäße: einer Einzugschale, eines graphitbemalten, kannelierten Kegelhals-gefäßes und eines weiteren größeren, ebenfalls verzierten Gefäßes. Eine Datierung in die Hallstattzeit steht fest, höchstwahrscheinlich in deren älteren Abschnitt (Ha C). Der Teil einer bronzenen dünnen Nadel – wohl von einer Fibel – lässt somit an eine weibliche Bestattung in einer Urne denken, da wegen des Fehlens von verziegelten Lehmbröckchen zwischen der Holzkohle und den kalzinierten Knochen kein Brandschüttungsgrab vorliegt. Die Zerstörung des Grabes fand höchstwahrscheinlich bereits bei den Bauarbeiten auf der Parz. 177 statt.
Objekt 1: Der Befund konnte nur im Profil festgestellt werden. Es handelte sich um den 2,2 m langen, 0,25 m tiefen Teil einer Grube mit steilschräger Böschung und ebener Sohle. Auf ihr lag eine 0,12 m starke Schicht aus braungelbem, schluffigem Lehm (= SE 10), die vereinzelt mittelalterliche Keramik (verrollt, Größe bis zu 2 cm) enthielt und deren Oberfläche – nicht durchgehend – bis zu 1,5 cm stark verziegelt war. Die unmittelbar darüber liegende 10 cm starke Schicht mit reichlich Holzkohle (= SE 6) enthielt mehre Keramikfragmente aus dem SpMA sowie einige prähistorische. Zwei Pfostenlöcher (Tiefe und Dm 0,2 m, mit spitzer Sohle) sind jünger als oder gleichzeitig mit SE 10, die als Lehmestrich eines Gebäudes anzusehen ist. Die SE 6, die jünger als die zwei Pfostenlöcher ist, stellt den Rest dieses abgebrannten Gebäudes aus dem SpMA dar. Ausdehnung und Orientierung des Gebäudes konnten nicht festgestellt werden, da auf die flächige Ausgrabung wegen der nicht unmittelbaren Gefährdung des Objektes verzichtet wurde.
Objekt 2: Grube von rechteckiger Struktur, Orientierung NNE–SSW, 9,2 x 8,15 m, seitliche Begrenzungen steilschräg, Übergang zur Sohle etwas gerundet, Tiefe: 0,8–0,85 m, Sohle eben. Die Grube ist in sterilen gelbbraunen schluffigen Lehm eingetieft, die Sohle unregelmäßig und zu rund 50% bis zu 4 cm, meist jedoch schwächer verziegelt. Die Mächtigkeit der Verziegelung im Böschungsbereich ist deutlich stärker ausgeprägt mit unten ca. 10 cm und oben ca. 20 cm.
Im Sohlenbereich ist die Grube zuunterst mit reichlich verkohltem Holz (1, 10 x 0, 25 m) verfüllt, sowie anschließend mit weißem gebrannten Kalk mit einer Mächtigkeit bis zu 10 cm und schlecht gebrannten Kalkbruchsteinen von ziemlich einheitlicher Größe (Dm. überwiegend ca. 0,2 m, vereinzelt größer, mehrere kleinere) 0,12 m (im SSW) bis 0, 25 m (im NNE). Im Bereich der Grubenböschungen traten Konzentrationen von weißem gebrannten Kalk (0, 4 m mächtig und bis zu 0,6 m breit) auf, die Schichtober- und die Schichtunterkante waren konkav.
Darüber liegt eine Schicht aus Kalksteinbruchsteinen, teilweise schlecht gebrannt und von gleicher Größe wie die oben beschriebenen, die auch SpMA Keramik enthielt (Matrix: gelbbrauner lehmiger Schluff, Mächtigkeit im NNE bis zu 0,6 m, stetig nach SSW bis zu nur mehr 0,15 m abfallend). Darüber liegt in der süd-südwestlichen Grubenhälfte bis zu 0,45 m stark, gelbbrauner schluffiger Lehm mit wenigen Kalkbruchsteinen (Maße wie oben beschrieben) und SpMA-Keramik.
Die Interpretation dieses außergewöhnlichen Befundes steht fest: Es liegt eine SpMA-Kalkbrenngrube vor: Nach dem Ausheben der Grube wurden wechselweise Kalkbruchsteine und große Holzscheiter eingebracht, die Abdeckung erfolgte wohl mit Kalkbruchsteinen, auf denen für die Brandsetzung das Holz lag. Nach dem vollständigen Verbrennen entnahm man den gebrannten Kalk, um mit ihm Kalkmörtel herzustellen. Anschließend wurde die Grube mit schlecht (sog. „Hunde") oder gar nicht gebrannten Kalksteinen sowie dem anstehenden Lehm wieder verfüllt.
Kalkbrenngruben sind der typologische Vorläufer der Kalkbrennöfen, sie wurden aber bis weit in die frühe Neuzeit hinein weiterverwendet. Kalkbrenngruben erfordern zwar einen erheblich höheren Holzbedarf und auch der Brennprozess lässt sich nicht entfernt so gut steuern wie in einem Ofen, ebenso ist die Qualität des Produkts geringer, da der Anteil von Holzkohle im gebrannten Kalk höher liegt. Dem stehen aber einige Vorteile gegenüber: zuerst die wesentlich einfachere Anlage einer Grube, wichtiger aber noch die Möglichkeit, schneller eine wesentlich größere Menge an gebranntem Kalk herstellen zu können, vor allem dann, wenn die sicher schon bestehenden Kalköfen einen kurzfristig auftretenden erhöhten Bedarf nicht ausreichend decken konnten.
Ob die Anlage dieser Grube mit einer SpMA-Ausbaustufe im Burgenkomplex am Wildoner Schlossberg in Zusammenhang steht, ist zwar möglich, doch ohne Mörtelanalysen nicht nachweisbar.
Objekt 3: Es handelte sich um eine wohl annähernd runde Grube (Dm 2 m), mit flachkonkaver Böschung und Sohle, deren südliches Drittel beim Baggern zerstört wurde. Ihre Tiefe betrug 0,25 m, ihre äußere Füllung bestand aus einer Schicht dunkelbraunen schluffigen Lehms mit Kalkbruchsteinen bis zu 0,22 m, wenig Keramik und Holzkohle sowie Partikeln verziegelten Lehms. Darin lag eine Schicht mit reichlich Holzkohle, wenig Keramik und vereinzelt kalzinierten Knochen.
Die Keramik beider Schichten enthielt einige prähistorische Fragmente, stammte aber überwiegend aus dem SpMA oder der frühen Neuzeit. Die Grube diente eventuell als Kochstelle.
Parz. 191: Ca. 30 m östlich des HP 2 (2514 lt. Plan LEGAT) lag eine 0,3–0,4 m mächtige Schicht aus weißem gebrannten Kalk im N-Profil der Trasse. Ihre Ausdehnung im Trassenbereich betrug ca. 20 m.
Weiters konnte ca. 60 m östlich des genannten Punktes eine Schicht braungrauen schluffigen Lehms mit Holzkohlepartikeln, Partikeln verziegelten Lehms sowie Keramikfragmenten festgestellt werden. Ihre Länge im Trassenbereich der Straße beträgt ca. 50 m, die Keramik datiert teils prähistorisch, überwiegend in die LT-Zeit. Die Einregelung des Schichtinhalts lässt diese als Kolluvium erkennen.
Die archäologische Begleitung des Forststraßenbaus erbrachte neben dem Hinweis auf ein wahrscheinlich weitestgehend (?) zerstörtes hallstattzeitliches Gräberfeld (von besonderem Interesse und archäologisch vielversprechend ist in diesem Fall die Parzelle 24/3!) den Nachweis einer intensiven spätmittelalterlichen Nutzung der Parz.10/2 im untersuchten Bereich. Diese Nutzungen, auch mit umfangreichen Terrassierungen verbunden, haben ältere Originalschichten im untersuchten Bereich hier restlos zerstört.
Dafür gelang, soweit Verf. bekannt, die erste Untersuchung einer mittelalterlichen Kalkbrenngrube im steirischen bzw. kärntnerischen Raum.
https://hengist-archaeologie.at/archaeologie/ausgrabungen/412-wildon-forststrasse-schlossberg#sigProId045f58c313
Seite geändert am: 20.04.2020