ID: LBGR-66154-01 (Leibnitz.66154.1; FKat. 690-188/1); Bezirk: Leibnitz; Gemeinde: Gralla; KG: Obergralla: Gst. Nr.: 727/2; Flur: Kegeläcker; Zustand/Status: total zerstört.
Zeitstellung: unbekannt
Befund: planierte Hügelgräber?
Forschungsgeschichte:
1976 Sommer: Luftbild, Autobahnflug, Falschfarben-Aufnahme Nr. CZ/L/12/76, Nr. 22, Archiv UMJ.
1987 September 07: Begehung durch den Archäologen Dr. Gerald Fuchs.
1998 Oktober 02: Ersuchen des Bundesdenkmalamtes Graz um Ausweisung der Fundstelle im Flächenwidmungsplan (GZ.: 1432/1a/1998).
2014: Fundstellenerhebung im Rahmen des Projektes InterArch-Steiermark, KPH.
Lage/Beschreibung:
An der Gemeindegrenze zu Lebring, bzw. südöstlich an den Teufelsgraben anschließend, direkt westlich der Mur befinden sich in Obergralla die Kegeläcker. Auf einem Luftbild aus dem Jahre 1976 sind mehrere kreisrunde helle Verfärbungen zu erkennen. Nach den Angaben von Fuchs liegt das Gelände zirka 2,50 m tiefer als die Tallandschaft, jedoch ca. 1,00 m höher als das Auengebiet der Mur. In der Wiese sind unregelmäßige Bodenerhebungen zu erkennen die möglicherweise auf planierte Tumuli hinweisen. Der Zustand ist im Bereich der Geländestufe durch rezente Planierungen verändert worden. Der Flurname Kegeläcker weist wahrscheinlich auf planierte Hügelgräber unbestimmter Zeitstellung hin. Vermutlich ist hier das dazugehörige Gräberfeld zur römerzeitlichen Villa (villa rustica) in Obergralla zu suchen.
Bibliographie:
ALFS 1988: G. Fuchs, I. Kainz, Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Projekt P 5829, Archäologische Landesaufnahme und digitaler Fundkataster für Steiermark, Projektleiter E. Hudeczek, Jahresbericht 1988, Graz 1988, 54, 59.
DB 1987: UMJ-ARCH, Datenblätter BH Leibnitz A–R, Gralla (G. Fuchs 1987).
Groh/Lindinger/Sedlmayer 2007: S. Groh, V. Lindinger, H. Sedlmayer, Forschungen zur römischen Villenlandschaft im Territorium von Flavia Solva: Die Villa Rustica von Obergralla, Schild von Steier 20, 2007, 219–252 (222);
UMJ-ARCH, Ortsakt BH Leibnitz G Glanz–Gralla, Nr. 5, Gralla-Obergralla.